Jährliche Unterweisung
Jeder Betrieb ist verpflichtet, seine Mitarbeiter, die im Besitz eines Kranführerscheins sind, einmal pro Jahr zu schulen (§ 4 BGV A1).
Durch die Berufsgenossenschaften und das Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass jeder Kranführer an einer jährlichen Unterweisung mit Dokumentation und Nachweis nach DGUV V 1§ 4 teilnehmen muss (weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen).
Diese verpflichtende Unterweisung aller Mitarbeiter mit Kranführerschein wird auch in unserem Hause angeboten.
Dauer: 1 Tag
Ort: Kaiser Fahrzeugbau GmbH, Lüdinghauser Str. 49 a, Ascheberg
Kosten:
pro Teilnehmer 158 € (zzgl. MwSt.)
inklusive Verpflegung und komplettem Lehrgangsmaterial
Unsere nächsten Termine:
04.03.2026
23.09.2026
Ihre Ansprechpartnerin:
